Leistung & Bedingung

Impressum

1. Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der in diesem Programm angeführten Leistungsbeschreibung. Eine Anmeldung wird erst durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung mit dem beigelegten Reisepreissicherungsschein nach § 651 k BGB und der darauf von Ihnen erfolgenden Anzahlung wirksam.

  • Anzahlungshöhe bei Busreisen 75.-- Euro
  • bei Flugreisen innerhalb der EU 250.-- Euro
  • außerhalb der EU 800.-- Euro.

Der Restreisepreis ist spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn fällig - Datum des Eingangs bei Radsportreisen Chr. Margreiter (bitte beachten Sie den langen Bankweg). Der Reisepreis versteht sich pro Person im Doppelzimmer auf Halbpensionsbasis. Für Einzelpersonen besteht die Wahl ein 1/2 Doppelzimmer (Vermittlung des Zimmerpartners durch uns möglich) oder ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Etappenreisen, wie z.B. Alpentouren muss aufgrund der beschränkten Anzahl von Einzelzimmern die Bereitschaft vorausgesetzt werden, notfalls für ein oder zwei Nächte ein Zweibettzimmer mit einem anderen Teilnehmer zu teilen.

2. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reise innerhalb des Kataloges verbindlich.

3. Die Tagesanordnung der Touren und deren Ablauf kann sich nach gegebenen Umständen (z. B. Wetter) ändern, entscheidend ist das am Vortag angekündigte Programm.

4. Rücktritt durch den Reisenden
Der Rücktritt von einer Reise wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung des Teilnehmers schriftlich beim Veranstalter eingeht!
An Stornogebühren werden vom Veranstalter bei Reiserücktritt durch den Reisenden berechnet:
Ab Datum der Buchung

  • 75.-- Euro bis zum 28. Tag vor Reiseantritt von bei Busreisen
  • 250.-- Euro bei Flugreisen
  • 800.-- Euro bei der Neuseeland-, Kanada-, Südafrika-, und USA-Reise
     
  • bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
  • bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
  • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
  • ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

Die von uns angebotene Reiserücktrittskostenversicherung in Höhe von Euro 9,50 deckt nur die Rücktrittsrisiken ab, die bei reinen Busreisen vor Reiseantritt eintreten. Rücktritte während der Reise z.B. nach Stürzen und sonstige Rückreisekosten sind nicht abgedeckt. Diese  und alle Risiken von Reisen in Kombination mit Flügen können mit einer Reiserücktrittsversicherung der Signal-Iduna abgesichert werden. Formulare hierzu können bei uns angefordert werden.

Im übrigen steht es Ihnen gemäß § 651 b BGB frei, im Falle Ihrer Verhinderung einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Sollte es uns möglich sein, Ihren Platz zu besetzen, vermindert eine dadurch erlangte Vergütung Ihre Stornokosten.

5. Umbuchungen einer Reise sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30.-- Euro (bei Flugreisen 75.-- Euro) bis zum 28. Tag vor Reiseantritt möglich.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Voraussetzung für die Durchführung der Reise ist eine Mindestbeteiligung von 17 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis 28 Tage vor Reiseantritt die Reise absagen. Die bereits geleistete Anzahlung wird zuzüglich Ihres Buchungsaufwands von pauschal 10,-- Euro voll zurückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Die Ausrüstung stellt jeder Teilnehmer selbst. Sie benötigen entweder ein Rennrad, ein Trekkingrad oder ein Mountainbike. Um Ihren Urlaubsspaß nicht zu gefährden, sollten Sie Ihr Rad vor jeder Reise von einem Fachmann überprüfen lassen.

8. Der Transport der Fahrräder erfolgt in unserem speziell konstruierten Anhänger. Der geschlossene Anhänger sichert Ihr Rad vor Straßenschmutz und Witterung. Die Reiseteilnehmer verladen Ihre Räder nach vorheriger Erklärung selbst, damit sich jeder von der ordnungsgemäßen Befestigung seines Rades überzeugen kann und zugleich bei der Verladung nicht zu viel Zeit in Anspruch genommen wird. Jeder Teilnehmer haftet eigenständig für die Befestigung seines Rades im Anhänger, ob von ihm selbst befestigt oder nicht.

9. Für das Reisegepäck, insbesondere für die im Anhänger aufbewahrten Rennräder, können wir gegen Diebstahl keine Haftung übernehmen, da dieses Risiko nicht versicherbar ist. Der Anhänger ist durch einen Metallaufbau und Sicherheitsschloss gesichert. Soweit Sie darüber hinaus eine Aufbewahrung im Hotel wünschen, so ist dies vom Reiseteilnehmer auf eigene Kosten mit dem Hotel zu vereinbaren. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

10. Haftung
a) Der Veranstalter haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung.
b) Der Teilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil - insbesondere ist der Reiseteilnehmer für sein Fahrverhalten und die Einhaltung der im jeweiligen Zielgebiet gültigen Straßenverkehrsordnung und sonstigen den Straßenverkehr betreffenden örtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Bei Abfahrten ist erhöhte Vorsicht geboten. Auf vereinzelten Streckenabschnitten muss auch mit Straßenverschmutzungen, Schlaglöchern und Baustellen gerechnet werden. In Neuseeland, Südafrika (Linksverkehr) und Spanien Helmpflicht.
c) Wir haften nicht für Schäden, die ein Teilnehmer sich, anderen Teilnehmern oder Dritten durch die Verletzung der Sorgfaltspflichten zufügt. Bitte achten Sie bei Fahrten in der Gruppe auf den Sicherheitsabstand zum Vordermann.
d) Jeder Reisende ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist.
e) Die Haftung des Veranstalters auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich insgesamt auf die dreifache Höhe des Reisepreises, soweit der Schaden durch den Veranstalter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines von ihm ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich ist.
f) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75.000.-- Euro je Kunde und Reise.
Diese Haftungsbeschränkung bei Personenschäden gilt nicht, soweit den Reiseveranstalter bei der Auswahl des jeweiligen Leistungsträgers eigenes Verschulden trifft.

11. Gewährleistung und Abhilfe
Sollte trotz sorgfältigster Planung unserer Reisen einmal Grund zur Reklamation bestehen, haben Sie nach einer angemessenen Fristsetzung zur Abhilfe alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie Selbstabhilfe, Reisepreisminderung, Schadensersatz und Vertragskündigung, sofern Sie es nicht schuldhaft versäumen, den Mangel bei der Reiseleitung oder beim Veranstalter direkt anzuzeigen. Keine Abhilfefrist ist nötig, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. Gewährleistungsansprüche müssen Sie nach der gesetzlichen Regelung innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz von Radsportreisen Chr. Margreiter unter der angegebenen Adresse geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie nicht schuldhaft verhindert waren. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

12. Jeder Teilnehmer benötigt einen gültigen Reisepass (Neuseeland, Südafrika, Kanada + USA) oder Personalausweis (Europa) und ist für deren Ordnungsmäßigkeit selbst verantwortlich.
Bei Flugreisen muss auf der Reiseanmeldung der vollständige Name, wie in den Ausweispapieren vermerkt, angeben werden.

Bei Flugreisen muss auf der Reiseanmeldung der vollständige Name, wie in den Ausweispapieren vermerkt, angegeben werden.

13. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

14. Ausgangspunkt für alle Busreisen ist 83131 Nußdorf/lnn. Auf unserem Betriebsgelände können Sie Ihr Auto auf eigenes Risiko unentgeltlich abstellen. Ausgangspunkt bei Flugreisen ist der jeweilige Abflugort. Etwaige Zusteigemöglichkeiten oder Selbstanreise ins Zielgebiet sind nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.

Veranstalter:
Chr. Margreiter
Verkehrsunternehmen GmbH

Brannenburger Str. 26
83131 Nußdorf/lnn

Telefon 08034/9293
Mobiltel.: 0171/4048660
Telefax 08034/9295
eMail:
info@margreiter.de

 

IMPRESSUM: Margreiter
Chr. Margreiter Verkehrsunternehmen GmbH GmbH
Brannenburger Str. 26
83131 Nußdorf/lnn
Geschäftsführer: Kurt Margreiter
Registergericht Traunstein  HRB Nr. 6541
Gerichtsstand ist Rosenheim
Steuernummer 156/123/30341
Ust-Ident-Nr.: DE 131188218

Mitglied im LBO Landesverband
Bayrischer Omnibusunternehmer seit 1946

Telefon 08034/9293
Mobil.:  0171/4048660
Telefax 08034/9295
eMail: info@margreiter.de
www.margreiter.de
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